Prüft die Plattform an dem, was die Demo nicht zeigt
Von den sechs Kriterien, die über eine KI-Einführung entscheiden, kann eine Anbieter-Demo nur zwei belegen. Hier geht ihr alle sechs durch — nach dem, was ihr nachweisen könnt.
Sechs Dimensionen, an denen sich entscheidet, ob aus einer Einführung Nutzung wird. Antwortet für einen konkreten Anbieter — und zwar nach dem, was ihr belegen könnt, nicht nach dem, was in der Demo gut aussah.
Datenschutz und Betrieb
Steht schriftlich, wo verarbeitet wird, dass ein AVV nach Art. 28 DSGVO vorliegt und dass auf euren Eingaben nicht trainiert wird?
Modellvielfalt
Sind mehrere Modellanbieter hinter einer Oberfläche verfügbar, sodass ein Wechsel möglich bleibt?
Integrationstiefe
Antwortet die KI aus eurem eigenen Wissen — mit Quellenverweis und berechtigungsgenau, nicht aus dem offenen Internet?
Eigene Assistenten
Können Fachbereiche ohne Programmierung eigene Assistenten mit ihren Vorlagen bauen und freigeben?
Governance
Gibt es zentrale Rechteverwaltung, SSO, Least-Privilege-Zugriffe und Audit-Logs, die mit der Reichweite mitwachsen?
Befähigung
Gehören Schulung, Champions und ein Nutzungs-Reporting zum Produkt — oder sind sie ein kostenpflichtiges Add-on?
Beantwortet zuerst alle Kriterien — „Weiß ich nicht" ist dabei eine gültige Antwort und wird als offene Frage geführt.
Darum geht's
Die Auswahl einer KI-Plattform fühlt sich wie eine Technik-Entscheidung an, und genau das ist die Falle: In der Demo sieht fast jedes Werkzeug überzeugend aus. Was sie nicht zeigt, entscheidet sechs Monate später über die Nutzung — Betrieb, Integrationstiefe, Governance und Befähigung. Dieser Bogen führt euch durch alle sechs Dimensionen und trennt dabei sauber, was schriftlich belegt ist, von dem, was jemand zugesagt hat. Kein Login, kostenlos.
Gut zu wissen
- Was bekomme ich?
- Eine Einordnung eurer Angaben, die Lücken und die offenen Fragen — plus einen Prüfbogen mit der Begründung je Kriterium für das nächste Anbietergespräch.
- Vergleicht der Check Anbieter miteinander?
- Nein. Er bewertet ausschließlich das, was ihr für einen Anbieter eintragt. Wollt ihr mehrere vergleichen, füllt ihn je Anbieter einmal aus.
- Warum zählt „mündlich zugesagt" nur halb?
- Weil im Streitfall der Vertrag gilt, nicht das Gespräch. Was heute mündlich zugesagt ist, gehört vor der Unterschrift schriftlich fixiert.