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§ 203-Anbietercheck

Darf dieser Anbieter eure Mandantendaten sehen?

Sieben Kriterien entscheiden, ob ein KI-Anbieter als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB eingebunden werden kann. Beantwortet sie für einen konkreten Anbieter — auch für den, den ihr schon nutzt.

Sieben Kriterien, an denen sich entscheidet, ob ein Anbieter als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB eingebunden werden kann. Antwortet für einen konkreten Anbieter — auch für den, den ihr schon einsetzt.

01

Verpflichtung zur Geheimhaltung

kritisch

Kann der Anbieter die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach § 203 StGB konkret vorlegen — als Dokument, das Sie in die Akte legen können, statt als allgemeinen Verweis?

Eure Einschätzung
02

Verpflichtung der ganzen Kette

kritisch

Verpflichtet der Anbieter auch seine Mitarbeiter und etwaige Unterauftragnehmer schriftlich — und legt er die Verpflichtungserklärungen auf Verlangen vor?

Eure Einschätzung
03

Verarbeitung in der EU

Steht vertraglich fest, dass innerhalb der EU verarbeitet wird — inklusive etwaiger Unterauftragnehmer?

Eure Einschätzung
04

AVV nach Art. 28 DSGVO

Liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag vor, der Weisungsbindung, technisch-organisatorische Maßnahmen und Löschpflichten regelt?

Eure Einschätzung
05

Kein Training auf Eingaben

Ist vertraglich zugesichert, dass Prompts, Uploads und geschützte Mandanten- oder Patientendaten nicht zum Training der Modelle verwendet werden?

Eure Einschätzung
06

Rollen, Rechte und Protokollierung

Lässt sich der geheimnisgeschützte Zugriff über Rollen, SSO und Audit-Logs belegen?

Eure Einschätzung
07

Mandanten- und Patiententrennung

Lassen sich Fälle, Mandate oder Patientendaten sauber voneinander abgrenzen, statt in einem gemeinsamen Kontext zu liegen?

Eure Einschätzung

Beantwortet zuerst alle Kriterien — „Weiß ich nicht" ist dabei eine gültige Antwort und wird als offene Frage geführt.

Überblick

Darum geht's

Für Berufsgeheimnisträger ist KI keine Datenschutz-, sondern eine strafrechtliche Frage: § 203 StGB stellt das unbefugte Offenbaren anvertrauter Geheimnisse unter Strafe, und Absatz 4 erstreckt das auf jeden, den ihr zur Mitwirkung heranzieht. Dieser Bogen prüft die sieben Punkte, an denen sich das entscheidet — zwei davon sind kritisch: Ohne sie ist der Einsatz nicht zulässig, unabhängig davon, wie gut der Rest aussieht. Kein Login, kostenlos. Der Bogen informiert und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was bekomme ich?
Eine Einordnung eurer Angaben zu einem konkreten Anbieter, die Lücken und die offenen Fragen — plus einen Prüfbogen mit der Begründung je Kriterium.
Bewertet der Check bestimmte Anbieter?
Nein. Er bewertet ausschließlich das, was ihr selbst eintragt. Es sind keine Anbieterdaten hinterlegt und es wird kein Anbieter mit einem anderen verglichen.
Ersetzt das eine Rechtsberatung?
Nein. Der Bogen informiert. Ob und wie KI im konkreten Berufsfeld eingesetzt werden darf, klärt ihr mit eurer Berufskammer und rechtlichem Beistand.