Darf dieser Anbieter eure Mandantendaten sehen?
Sieben Kriterien entscheiden, ob ein KI-Anbieter als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB eingebunden werden kann. Beantwortet sie für einen konkreten Anbieter — auch für den, den ihr schon nutzt.
Sieben Kriterien, an denen sich entscheidet, ob ein Anbieter als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB eingebunden werden kann. Antwortet für einen konkreten Anbieter — auch für den, den ihr schon einsetzt.
Verpflichtung zur Geheimhaltung
kritischKann der Anbieter die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach § 203 StGB konkret vorlegen — als Dokument, das Sie in die Akte legen können, statt als allgemeinen Verweis?
Verpflichtung der ganzen Kette
kritischVerpflichtet der Anbieter auch seine Mitarbeiter und etwaige Unterauftragnehmer schriftlich — und legt er die Verpflichtungserklärungen auf Verlangen vor?
Verarbeitung in der EU
Steht vertraglich fest, dass innerhalb der EU verarbeitet wird — inklusive etwaiger Unterauftragnehmer?
AVV nach Art. 28 DSGVO
Liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag vor, der Weisungsbindung, technisch-organisatorische Maßnahmen und Löschpflichten regelt?
Kein Training auf Eingaben
Ist vertraglich zugesichert, dass Prompts, Uploads und geschützte Mandanten- oder Patientendaten nicht zum Training der Modelle verwendet werden?
Rollen, Rechte und Protokollierung
Lässt sich der geheimnisgeschützte Zugriff über Rollen, SSO und Audit-Logs belegen?
Mandanten- und Patiententrennung
Lassen sich Fälle, Mandate oder Patientendaten sauber voneinander abgrenzen, statt in einem gemeinsamen Kontext zu liegen?
Beantwortet zuerst alle Kriterien — „Weiß ich nicht" ist dabei eine gültige Antwort und wird als offene Frage geführt.
Darum geht's
Für Berufsgeheimnisträger ist KI keine Datenschutz-, sondern eine strafrechtliche Frage: § 203 StGB stellt das unbefugte Offenbaren anvertrauter Geheimnisse unter Strafe, und Absatz 4 erstreckt das auf jeden, den ihr zur Mitwirkung heranzieht. Dieser Bogen prüft die sieben Punkte, an denen sich das entscheidet — zwei davon sind kritisch: Ohne sie ist der Einsatz nicht zulässig, unabhängig davon, wie gut der Rest aussieht. Kein Login, kostenlos. Der Bogen informiert und ersetzt keine Rechtsberatung.
Gut zu wissen
- Was bekomme ich?
- Eine Einordnung eurer Angaben zu einem konkreten Anbieter, die Lücken und die offenen Fragen — plus einen Prüfbogen mit der Begründung je Kriterium.
- Bewertet der Check bestimmte Anbieter?
- Nein. Er bewertet ausschließlich das, was ihr selbst eintragt. Es sind keine Anbieterdaten hinterlegt und es wird kein Anbieter mit einem anderen verglichen.
- Ersetzt das eine Rechtsberatung?
- Nein. Der Bogen informiert. Ob und wie KI im konkreten Berufsfeld eingesetzt werden darf, klärt ihr mit eurer Berufskammer und rechtlichem Beistand.